VR 1550 AG Kaiserslautern · aktuell
Historischer Auszug
Freie Wählergruppe der Verbandsgemeinde Weilerbach e.V.
Status: aktuell
Lädt...
Tausender
Hunderter
|
Zehner
|
13579
Kaiserslautern
Amtsgericht
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
‚Vorstand
gung
des
Vereins
Liquidatoren
Vereinsregister
Zehner
24680
Tausender
;
Hunderter
V
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
Kaiserslautern
E)
[era
1
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1550
4
ia)
Freie
Wählergruppe
Weiler-
i
bach
-
Mitte
e.V.
:
stellvertretender
|
Vorsitzender
:
:b)
Weilerhach
1.
Vorsitzender:
Walter
Heinz
in
Weilerbach,
Günter
Schuff
in
Erzenhausen.
|
4
|
Die
Satzung
wurde
am
12.02.1979
errichtet.
Der
Verein
wird
zemäß
$
26
BGB
durch
den
1.
Vorsitzenden
und
den
stellvertretenden
Vorsitzenden
vertreten.
Jeder
ist
allein
vertretungsberechtigst.
5
a)
10.05.1979
ÄR
2
|
a)
Freie
Wählergruppe
der
:
1.
Vorsitzender:
Günther
Heinrich,
Ein-
Verbandsgemeinde
käufer,
Weilerbach;
Weilerbach
e.V.
‚stellvertretender
_
Vorsitzender:
Artur
Hunsinger,
Bau-
ingenieur,
Rodenbach;
stellvertretender
Vorsitzender:
Gerd
Häßel,
Bundesbahn-
beamter,
Reichenbach-
Steegen.
3
|
Stellvertretender
Vorsitzender:
Dr.
Lothar
Christmann,
4
|
1.
Vorsitzender:
;
Dr.
Lothar
Christmann,
Physiker,
Stellvertretender
Vorsitzender:
Bünther
HEINRICH,
Einkäufer,
Weilerbach
Rodenbach
Die
Vorstandsmitslieder
Walter
Heinz
und
Günter
Schuff
sind
ausgeschieden.
‚In
der
In
der
Mitgliederversammlung
vom
25.10.1982
wurden
neu-
ewählt:
Günther
Heinrich
zum
1.
Vorsitzenden
Artur
Hunsinger
und
Gerd
Haßel
zu
stellvertretenden
Vor-
sitzenden.
Die
Mitgliederversammlung
vom
25.10.1982
hat
die
Änderung
der
Satzung
derart
beschlossen,
daß
anstelle
der
alten
die
geänderte
bzw.
neugefaßte
Satzung,
datiert
vom
25.10.1982
getreten
ist.
Der
Verein
wird
nunmehr
gem.
$
25
BGB
vom
1.
Vorsitzenden
und
den
beiden
stellvertretenden
Vorsitzenden
vertreten.
Jeder
ist
allein
vertretungsberechtigt.
Der
Name
des
Vereins
hat
sich
geändert.
|
Das
Vorstandsmitglied
Artur
Hunsinger
ist
ausgeschieden.
!
In
der
Mitgliederversammlun
vom
10.02.1989
wurde
:
In
der
Mıtglıiederversammlung
vom
14.42.1787
WULTE.
|
Dr.
Lothar
Christmann
zum
stellvertretenden
Vorsitzenden
:
gewählt,
|
In
der
gleichen
Mitgliederversammlung
wurde
die
Satzung
|
ins
2
(Aufgabe
und
Zweck
des
Vereins)
geändert.
In
der
Mitgliederversammlung
vom
28.05.1990
wurden
neu-
gewählt:
Dr.
Lothar
Christmann
zum
1.
Vorsitzenden
und
Günther
HEINRICH
zum
stellvertretenden
Vorsitzenden.
DE
En
|
2)
29.12.1982
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b)
Bl.
18
-
31
dA.
Neufassung
der
Satzung
Bl.
22
-
26
d.A.
4
a)
12.05.1989
LTR
b)
Bl.
33
-
42
d.A.
5
|
Stellvertretender
|
:
Vorsitzender:
Gerd
Stier,
Zulenbis
—n,
Das
Vorstandsmitglied
Günther
Heinrich
ist
ausgeschieden
In
der
it
liederversammlung
vom
22.0
wurde
rsitzenden
neugewählt,.
In
der
Mitoliederversammlung
vom
22.05.1993
wurde
die
Satzung
in
$
7
(Mitgliederversammlung)
geändert.
Ib)
Bl.
44
-
51
d.A.
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1993
_
Di
b)
B1.53-67
6.
|
stellvertr.
:
"Vorsitzender:
Klaus
Becker,
Mackenbach
ff
Das
Vorstandsmitglied
Gerd
Häßel
ist
ausgeschieden.
In
der
Mitgliederversammlung
vom
25.11.
19924
wurde
laus
Becker
zum
stellvertretenden
Vorsitzenden
neu
ewählt.
>
laus
Becker
zum
stellveriratenden
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b)
Bl.
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Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
Vorstand
Eintra-
b)
Sitz
oo.
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
|
|
Liquidatoren
Ariakei
|
und
Unterschrift
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
]
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F
|
b)
Bemerkungen
4
5
7:
stellvertretender
;.
Die
Vorstandsmitglieder
Gerd
Stier
und
Klaus
Becker
‚sind
2.2
a)
23.07.1998
Vorsitzender:
>...
Dieter
Haßdenteufel,
ausgeschieden.
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i
geb.
am
27.02.1938,
;
In
der
Mitgliederversammlung
vom
05.04.1997
wurde
Dieter
i
Kr
Eulenbis
:
Haßdenteufel
zum
stellvertretenden
Vorsitzenden
neugewählt.
:
b)
B1.77-92
;
In
der
Mitgliederversammlung
vom
05.04.1997
wurde
die
Satzung
i
Satzung
in
den
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8
(Der
Vorstand)
und
9
(
Der
Vereinsausschuß)
geändert.
B1.87*92
Der
Verein
wird
nunmehr
gem.$
26
BGB
durch
den
1.
Vorsitzenden
und
den
stellvertretenden
Vorsitzenden
vertreten.
Jeder
ist
alleinvertretungsberechtigt.
Fortsetzung
auf
dem.
.........
ten
Biatt