Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Kassenverwalter, den Sekretar und ein bis maximal drei Ausschussmitglieder. Es vertreten je zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.