Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens drei (Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister) und maximal elf Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, zwei stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister, stellvertretender Schatzmeister, Schriftführer und bis zu fünf Beisitzer) vertreten. Jeweils zwei, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten gemeinsam.