Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Der Kassierer vertritt gemeinschaftlich entweder mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden.