Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer, den Kassenwart, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Weiterhin vertretungsberechtigt sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.