Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.