Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schriftführer und den Kassenwart. Je zwei vertreten gemeinschaftlich. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.