Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Finanzwart, den stellvertretenden Finanzwart, den Schriftführer und den Beisitzer. Es vertreten je zwei gemeinschaftlich, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.