Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Kassenwart. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt vertritt dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.