Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassenwart. Sie vertreten gemeinschaftlich. Die Vertretungsbefugnis ist dahingehend beschränkt, dass Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 10.000,--Euro überschreiten, der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes bedürfen.