Der Verein wird gericht und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR die schriftliche Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.