Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten von dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vereinskassierer und dem Schriftführer. Je zwei vertreten gemeinschaftlich, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Bei Rechtsgeschäften über 1000 €, der Einstellung und Entlassung von Angestellten und der Aufnahme von Krediten vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.