Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Sprecher, den zweiten Sprecher, den Kassenwart, den Schriftführer und bis zu 6 Beisitzer vertreten. Je zwei vertreten gemeinschaftlich, darunter der erste Sprecher oder der zweite Sprecher. Geschäfte auf Rechnung des Vereins, die einen Wert von 3.000,- Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.