Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 1174
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
VEREIN ZUR FÖRDERUNG KÖRPERBEHINDERTER MENSCHEN
KREIS BAD KREUZNACH UND UMGEBUNG, EINGETRAGENER
VEREIN
b)
Bad Kreuznach
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
b)
Vorsitzende:
Hohendorf, Csilla, Sonderschullehrerin, Bad Kreuznach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stellv.Vorsitzende:
Kollay, Hildegard, Hausfrau, Weiler
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.05.1984
b)
Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im Einzelfall den Wert von DM 5.000,--
überschreiten bedarf es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese entscheidet
auch grundsätzlich im Falle eines Erwerbs von Liegenschaften. Bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zur Höhe von DM 5.000,-- entscheiden Vorstand und
Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfall: a) bis zu DM 2.000,-- der Vorstand allein, b) darüber
hinaus bis zu DM 5.000,-- der Gesamtvorstand (§ 7 II Ziff. 1 A und B). Vorstand und
Gesamtvorstand sind nicht berechtigt, Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen
einzughen, die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind.
a)
12.04.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
20.07.1984
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
12.04.2006.
2
a)
Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im
Einzelfall den Wert von 10.000 Euro überschreiten bedarf
es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese
entscheidet auch grundsätzlich im Falle des Erwerbs von
Liegenschaften.
Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert
bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheiden Vorstand und
Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfalle:
a) bis zu 5.000 Euro der Vorstand allein
b) darüber hinaus bis zu 10.000 Euro der
Gesamtvorstand.
Vorstand und Gesamtvorstand sind nicht berechtigt,
Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen einzugehen,
die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
18.04.2006
Bittner
b)
Satzungsänderung Bl. 70
3
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden
und den Kassierer vertreten.
b)
Kassiererin:
Jung, Sigrid, Bad Kreuznach, *XX.XX.1952
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
25.01.2007
Bittner
b)
Satzungsänderung Blatt 85 der
Akte
Abruf vom 28.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach
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Nummer des Vereins:
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VR 1174
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
4
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden und stellvertretenden
Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im
Einzelfall den Wert von 10.000 Euro überschreiten bedarf
es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese
entscheidet auch grundsätzlich im Falle des Erwerbs von
Liegenschaften.
Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert
bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheiden Vorstand und
Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfalle:
a) bis zu 5.000 Euro der Vorstand allein
b) darüber hinaus bis zu 10.000 Euro der
Gesamtvorstand.
Vorstand und Gesamtvorstand sind nicht berechtigt,
Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen einzugehen,
die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind.
b)
Vorsitzende:
Hohendorf, Csilla, Sonderschullehrerin, Bad Kreuznach
Stellv.Vorsitzende:
Kollay, Hildegard, Hausfrau, Weiler
Nach Änderung der Vertretungsregelung nicht mehr
Kassiererin:
Jung, Sigrid, Bad Kreuznach, *XX.XX.1952
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
16.10.2014
Bretz
b)
Satzung Blatt 101-112 der Akten
5
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden und zwei stellvertretende
Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im
Einzelfall den Wert von 10.000 Euro überschreiten bedarf
es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese
entscheidet auch grundsätzlich im Falle des Erwerbs von
Liegenschaften.
Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert
bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheiden Vorstand und
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand
und Gesamtvorstand) beschlossen.
a)
29.12.2015
Bretz
b)
Satzung Blatt 128-139 der Akten
Abruf vom 28.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach
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Nummer des Vereins:
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VR 1174
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfalle:
a) bis zu 5.000 Euro der Vorstand allein
b) darüber hinaus bis zu 10.000 Euro der
Gesamtvorstand.
Vorstand und Gesamtvorstand sind nicht berechtigt,
Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen einzugehen,
die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind.
b)
Stellvertretender Vorsitzender:
Ruß, Jürgen, Guldental, *XX.XX.1955
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