| Text | Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2020 hat die Änderung der Satzung in den folgenden Bestimmungen beschlossen: § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr): Abs. 1 und 3 sowie Ergänzung um Abs. 4, § 2 (Vereinszweck): Abs. 2 und 3, § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 4 (Erlöschen der Mitgliedschaft) wurden in § 3 unter der Überschrift "Mitgliedschaft" zusammengefasst, § 5 (Organe): Anpassung der Nummerierung zu § 4, § 6 (Vorstand): Anpassung der Nummerierung zu § 5; Änderung der Abs. 1 bis 6 sowie Ergänzung um Abs. 7; redaktionelle Änderung in Abs. 2; § 7 (Mitgliederversammlung): Anpassung der Nummerierung zu § 6; Änderung der Abs. 1 bis 7 und Ergänzung um Abs. 8, § 8 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung): Anpassung der Nummerierung zu § 7; Änderung der Abs. 1 bis 4, § 9 (Beirat): Anpassung der Nummerierung zu § 8; Änderung des Abs. 3, § 10 (Einkünfte): Anpassung der Nummerierung zu § 9, Änderung des Abs. 1 und 2 sowie Ergänzung um Abs. 3, § 11 (Vermögen): Anpassung der Nummerierung zu § 10; Änderung der Abs. 1, 2 und 4 sowie Ergänzung um Abs. 5 bis 7, § 12 (Leistungen): Anpassung der Nummerierung zu § 11; Änderung der Abs. 1 bis 3 und Ergänzung um Abs. 4, § 13 (Freiwilligkeit der Leistungen): Anpassung der Nummerierung zu § 12; Änderung der Abs. 1 und 2, § 14 (Einstellung von Leistungen): Anpassung der Nummerierung zu § 13 und Änderung der Überschrift in "Einstellung oder Kürzung von Leistungen", Änderung der Abs. 1 und 2 sowie Aufhebung des Abs. 3, § 15 (Auflösung des Vereins): u.a. Anpassung der Nummerierung zu § 14, § 16 (Verwendung des Vermögens im Fall der Auflösung): Anpassung der Nummerierung zu § 15 sowie Zusammenfassung der §§ 16 und 17 unter der Überschrift "Verwendung des Vermögens im Fall der Auflösung des Vereins", § 17 (Liquidation des Vereins): aufgehoben; Regelung verschoben in § 15 Abs. 1, § 18 (Regelungen für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs): Anpassung der Nummerierung zu § 16, neu hinzugefügte Bestimmungen: § 17 (Haftung) und § 18 (Schlussbestimmungen). |