Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzlen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mir Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.