Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei einer von beiden die Schatzmeisterin/der Schatzmeister sein muss. Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstands wird beschränkt auf Rechtsgeschäfte im Sinne des Vereinszwecks bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR. Im Übrigen muss die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden.