Vereinsregister des Amtsgerichts Steinfurt
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 321
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
b)
Steinfurt
a)
Der Vorstand besteht aus drei weiblichen
Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
b)
Vorstand:
Hagemann, Marlene, Steinfurt, *XX.XX.1941
Vorstand:
Lünnemann, Elisabeth, Steinfurt, *XX.XX.1945
Vorstand:
Beutner, Mariette, Steinfurt
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.11.1964 zuletzt geändert am 25.07.2000
a)
01.12.2004
Brinkmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
15.03.1965
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
01.12.2004.
2
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Beutner, Mariette, Steinfurt
Bestellt als
Vorstand:
Koch, Beate, Steinfurt, *XX.XX.1959
a)
11.04.2005
Brinkmann
3
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens
fünf weiblichen Vorstandsmitgliedern. Zu allen den
Verein berechtigenden und verpflichtenden
Willenserklärungen ist Dritten gegenüber die schriftliche
Erklärung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich
und ausreichend.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.05.2005
Brinkmann
4
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hagemann, Marlene, Steinfurt, *XX.XX.1941
Bestellt als
Vorstand:
Padilla, Angela, Steinfurt, *XX.XX.1962
a)
09.02.2007
Brinkmann
5
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Lünnemann, Elisabeth, Steinfurt, *XX.XX.1945
a)
18.12.2008
Brinkmann
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Steinfurt
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Nummer des Vereins:
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VR 321
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Bestellt als
Vorstand:
Greive, Monika, Steinfurt, *XX.XX.1950
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Padilla, Angela, Steinfurt, *XX.XX.1962
Bestellt als
Vorstand:
Tippenhauer, Annemarie, Steinfurt, *XX.XX.1951
a)
07.01.2011
Brinkmann
7
a)
Der Vorstand besteht aus drei oder fünf katholischen
Frauen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den
Verein gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2011 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in §§ 11 (Vorstand) und 13 (Aufgaben des Vorstandes),
beschlossen.
a)
13.06.2012
Brinkmann
8
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Greive, Monika, Steinfurt, *XX.XX.1950
Bestellt als
Vorstand:
Mundus, Dorothea, Steinfurt, *XX.XX.1960
a)
14.03.2013
Tiemann
9
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Koch, Beate, Steinfurt, *XX.XX.1959
Bestellt als
Vorstand:
Gräbner, Gabriele, Steinfurt, *XX.XX.1955
a)
30.12.2016
Brinkmann
10
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tippenhauer, Annemarie, Steinfurt, *XX.XX.1951
Bestellt als
Vorstand:
Rahe, Renate, Steinfurt, *XX.XX.1961
a)
09.10.2018
Brinkmann
11
a)
Der Vorstand besteht aus drei mehrheitlich katholischen
Frauen. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.08.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 11
(Vorstand) und 12 (Organisation des Vorstands) beschlossen.
a)
18.11.2021
Brinkmann
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Steinfurt
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Nummer des Vereins:
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VR 321
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
mehrheitlich.
12
a)
Der Vorstand besteht aus drei katholischen Frauen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.08.2023 hat die Neufassung der Satzung, und mit ihr in
den §§ 9 (Vertretung) und 10 (Vorstand) die Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung, beschlossen.
a)
21.02.2024
Brinkmann
13
a)
Der Vorstand besteht aus drei katholischen Frauen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Nachstehende Entscheidungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des
Bischöflichen Generalvikariats in Münster:
1. Änderung der Satzung
2. Auflösung des Vereins
3. Erwerb, Belastung, Veräußerung von Grundstücken
und Aufgabe des Eigentums an Grundstücken sowie
Erwerb, Änderung, Veräußerung und Aufgabe von
Rechten an Grundstücken
4. Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie
Erwerb und die Veräußerung von
Gesellschaftsbeteiligungen
5. Aufnahme von Darlehen über 100.000,00 €
6. Übernahme von Bürgschaften über 100.000,00 €
7. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern der Organe, es sei
denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der
Erfüllung einer Verbindlichkeit steht.
a)
11.06.2024
Brinkmann
Abruf vom 25.12.2024