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Amtsgericht
Rheine
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Vereinsregister
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Kolpinghaus
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Alfons
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Satzung
ist
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10.
Juni
1963
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Rheine.
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durch
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der
Mitgliederversammlung
vom
9.
Juni
Elektromeister
Wilhelm
Leuvermann,
Rheine,
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neu
gefaßt
und
durch
Beschluß
vom
9.12.1954
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Prokurist
Iudwig
Mengels,
Rheine,
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Die
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Angestellter
Paul
Ross,
Rheine.
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Umgeschrieben
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Paul
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|
Malermeister
Theodor
Hagemeyer,
Rheine,
:
Wilhelm
Euvermann
sind
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
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15.
Sept.
1965
:
stellvertr.
Vorsitzender
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Schriftführer.
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Theodor
Hagemeyer
ist
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‚Kaplan
Hermann
Kippert,
Rheine
‚Vorsitzender
‚Alfons
Hünting
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
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12.
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1970
|
:
|Steuerbevollmächtigter
Karl
Konermann,
Hermann
Kippert
und
Karl
Konermann
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stellvertr.
Vorsitzender.
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(Höhdorf
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Justizobersekretär
4
|
Vorsitzender:
Kaplan
Kippert
und
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Mangels
sind
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dem
Vorstand
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10.Janugr
1974
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:kKaplan
Max
Vennemann,
Rheine
Xaplan
Max
Vennemann,
Rheine,
ist
neuer
vor-
Sitzender,
Zum
Schatzmeister
wurde
am
14.
3.
1973
Hubert
Schatzmeister:
|
‚Sparkassendirektor
i.
R,
Hubert
Eikam,Rheins
Eikam
gewählt,
|
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M
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(Hohdorf
‚Justizhauptsekmtär
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Vorsitzender:
'Kaplan
Wennemann_
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Kaplana)
26.
Jun
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1975
‚Kaplan
Werner
Schweidtmann,
Rheine_
‚Werner
Schweidtmann,
Rheine,
ist
neuer
Vorsitzender,
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6
Vorsitzender;
‚Kaplan
Schweidtmann
ist
aus
dem
Vorstand
ausgesdheieden.
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27.April
1977
M
Pfarrer
AlfredBrömmelhaus,
Rheine.
Pfarrer
Alfred
Brömmelhaus
ist
neuer
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(Herme1jhg)
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Justizangestellte
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Schauberg,
Köln
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Rechtsverhältnisse
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Vorstand
Liquidatoren
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Vertretung,
Auflösung,
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der
Rechtsfähigkeit,
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Vorsitzender:
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10.12.1997
Diakon
Gerd
Ständer,
Rheine
Schatzmeister:
Rentner
Heinz
Rakel,
Rheine:
‚Alfred
Brömmelhaus
und
Hubert
Eikam
sind
aus
dem
|
Vorstand
ausgeschieden.
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Die
Mitgliederversammlung
vom
29.05.1989
wählte
Heinz
Rakel
zum
Schatzmeister.
Auf
Grund
der
Wahl
des
Präses
der
Kolpingsfamilie
Rheine
Zentral
vom
07.03.1997
ist
Gerd
Ständer
der
Vorsitzende.
Die
Mitgliederversammlung
vom
11.12.1989
hat
die
Neufassung
der
Satzung
beschlossen.
Der
Verein
wird
vertreten
durch
den
Vorsitzenden
oder
den
stellvertretenden
Vorsitzenden,
jeweils
gemeinsam
mit
dem
Schatzmeister
oder
dem
Schrift-
führer.
Der
Vorstand
ist
in
vermögensrechtlichen
Angelegenheiten
gem.
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8
der
Satzung
wie
folgt
be-
schränkt:
Er
darf
ohne
Zustimmung
der
Mitglieder-
versammlung
a)Immobilien
weder
veräußern
noch
erwerben,
b)bewegliches
oder
unbewegliches
Vereinsvermögen
weder
verpfänden
noch
Hypotheken
oder
Grund-
schulden
bestellen,
noch
zur
Benutzung
ganz
oder
teilweise
Dritten
überlassen.
Der
Verkauf
von
Grundbesitz
unterliegt
der
schriftlichen
Genehmigung
des
Zentralpräses
der
Deutschen
Kolpingsfamilie,
sofern
nicht
im
Aus-.
tauschwege
gleichwertiger
Grundbesitz
zur
Verfü-
gung
gestellt
wird
oder
es
sich
nicht
um
geringfü-
gige
Grundstücksflächen
handelt.
Zu
sonstigen
Rechtsgeschäften,
insbesondere
bei
der
Übernahme
von
Verpflichtungen
für
den
Verein,
bei
welchen
es
sich
um
einen
Wert
von
mehr
als
fünftausend
D-Mark
handelt,
bedarf
es
der
Zustimmung
der
Mit-
gliederversammlung.
nn
(Wennemer)
Justizhaupt-
sekretärin
b)}
Beschluß
Blatt
95/96
der
Akten
Neue
Satzung
Blatt
97
ff.
der
Akten
RS
121
-
Karteiblatt
VR
-
gen.
1.1989
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
Fortsetzung
Rückseite
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"Amtsgericht
|
Nr.
der
Eintra-
gung
1
a)
Name
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Sitz
des
Vereins
Vorstand
Liquidatoren
3
Vereinsregister
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
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von
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a)
Tag
der
Eintragung.
und.
Unterschrift
-
b)
Bemerkungen
4
Fortsetzung
auf
dem.
___ten
Blatt