Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen über 2.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Bei Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen unter 200 Euro ist jedes Vorstandsmitglied allein vertrtetungsberechtigt.