Vereinsregister des Amtsgerichts Steinfurt
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 15552
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Sportschützen Lotte und Halen e.V.
b)
Lotte
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
b)
Vorsitzender:
Beckemeyer, Horst, Lotte, *XX.XX.1937
Schriftführer:
Lange, Friedhelm, Lotte, *XX.XX.1949
Kassierer:
Kottmann, Eckhard, Lotte, *XX.XX.1957
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und zu allen sonstigen Verpflichtungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1.000,00 DEM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 03.11.1996 zuletzt geändert am 20.04.2000
a)
09.11.2009
Waterkamp
b)
Tag der ersten Eintragung:
29.11.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Tecklenburg VR 552 getreten.
Freigegeben am 09.11.2009.
2
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und zu allen sonstigen Verpflichtungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1.000,00 DEM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
b)
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und zu allen sonstigen Verpflichtungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1.000,00 DEM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
27.11.2013
Winkelmann
b)
Entsprechend § 319 ZPO von
Amts wegen berichtigend
eingetragen bzgl. der
allgemeinen
Vertretungsregelung.
Abruf vom 26.12.2024