Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen
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Nummer des Vereins:
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VR 4372
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Tennisclub Maumke e.V.
b)
Lennestadt-Maumke
a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden
oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
5.000,00 DM der Einwilligung der
Mitgliederversammlung bedürfen.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 3
Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit
entscheidet der Vorsitzende.
b)
1. Vorsitzender:
Ebert, Thorsten, Lennestadt, *XX.XX.1968
2. Vorsitzender:
Duwenhögger, Benedikt, Lennestadt, *XX.XX.1979
Vorstand:
Pokoj, Kornelia, geb. Wurm, Lennestadt, *XX.XX.1959
Vorstand:
Duwenhögger, Georg, Lennestadt, *XX.XX.1948
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.05.1978 mit Änderung vom 26.01.1979
a)
03.09.2009
Kecker
b)
Satzung Bl. 3 ff. d.A.
Beschluß Bl. 24 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung:
06.07.1978
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 372
Amtsgericht Lennestadt getreten.
Freigegeben am 03.09.2009.
2
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Ebert, Thorsten, Lennestadt, *XX.XX.1968
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Arns, Thomas, Lennestadt, *XX.XX.1958
a)
16.08.2010
Wickel
3
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der
Kassierer und der Schriftführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende,
vertreten gemeinsam den Verein.
Die Vertretungsnmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
5.000,00 EUR der Einwilligung der
Mitgliederversammlung bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26. November 2014 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Austritt der Mitglieder), § 11 (Beschränkung der Vertretungsmacht) und § 12
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
09.01.2015
Wickel
b)
Protokoll Blatt 150 ff.,
Satzung Blatt 153 ff. der Akten.
Abruf vom 16.12.2024