Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten den Verein. Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, Anmeldungen zum Vereinsregister allein vorzunehmen.