Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und bis zu fünf Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der 1. oder 2. Vorsitzende befinden muss, vertreten den Verein gemeinschaftlich.