Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem dem Schatzmeister (bzw. Kassenwart). Der Vorsitzende ist zur Vertretung des Vereins bis zu einem Betrag von € 500,00 allein, darüber hinaus nur zusammen mit einem zweiten Vorstandsmitglied berechtigt.