Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der jeweils amtierenden Bürgermeister/in, bzw. dessen/deren Vertreter/in als geborenes Mitglied und dem/der Schatmeister(in). Jeweils zwei Vorstandspersonen, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.