Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretende Vorsitzenden, dem Kassenführer dem Schriftführer sowie zusätzlich gewählte Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.