Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens einer, höchstens fünf natürlichen Person/en. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.