Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und Kassenwart sowie bis zu 6 Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Verfügungen oder Handlungen gegenüber Dritten mit einem Wert von über 1.000,-- EUR (in Worten eintausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.