Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und 4 Beisitzern, hiervon 1 Kassenwart und 1 Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Verfügungen oder Handlungen gegenüber Dritten mit einem Wert von über 500,00 EUR (in Worten fünfhundert) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.