Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. In Rechtsgeschäften bis zur Höhe von 1.000,00 EUR ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt.