Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in und der/dem Kassenwart/wärtin. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.