Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/derr 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der 1. Kassierer/in und dem/der 1. Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die 1. oder der/die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein.