Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten den Verein.