Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.