Der Verein im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/der Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein.