Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der 1. Beisitzer/in, dem/der 2. Beisitzer/in und dem/der 3. Beisitzer/in. Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten.