Der Vorstand im SInne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeisnsam, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.