Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, zwei Beisitzern und dem Ortsheimatpfleger als geborenes Mitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein.