Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart und zwei Beisitzern. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend eingeschränkt, dass Rechtsgeschäfte über Exponate sowie Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über € 500,00 im Einzelfall der Mitwirkung des gesamten Vorstandes bedürfen.