Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass für Ausgaben über 2.000,- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.