Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem stellvertretenden Sekretär, dem Kassenwart, dem stellvertretenden Kassenwart und dem allgemeinen Vorstand. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten den Verein.