Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein.