Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Alle Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EUR bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.