Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter, dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende, vertreten den Verein.