Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Kassierer/in und 3 Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.