Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und bis zu drei Beisitzern/Beisitzerinnen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein.