Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsmitglied 1, dem Vorstandsmitglied 2 und dem Vorstandsmitglied 3 sowie 2 Beisitzern. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 5000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.