Code: Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB (265)
Beteiligter
Beteiligtennummer
8
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Voller Name
Vorname
Jolla
Nachname
Kilgus
Geburt › Geburtsdatum
2005-06-15
Anschrift
Anschriftstyp
Code: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Ort
Lennestadt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
9
Rollen ID
Id
305102823
Ref instanznummer
0
Rollenbezeichnung
Code: Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB (265)
Beteiligter
Beteiligtennummer
9
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Voller Name
Vorname
Carla
Nachname
Bette
Geburt › Geburtsdatum
2006-10-06
Anschrift
Anschriftstyp
Code: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Ort
Kirchhundem
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
10
Rollen ID
Id
305084225
Ref instanznummer
0
Rollenbezeichnung
Code: Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB (265)
Beteiligter
Beteiligtennummer
10
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Voller Name
Vorname
Tim
Nachname
Steinberg
Geburt › Geburtsdatum
2000-04-19
Anschrift
Anschriftstyp
Code: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Ort
Lennestadt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
11
Rollen ID
Id
305102825
Ref instanznummer
0
Rollenbezeichnung
Code: Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB (265)
Beteiligter
Beteiligtennummer
11
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Voller Name
Vorname
Samuel
Nachname
Schubert
Geburt › Geburtsdatum
2007-05-25
Anschrift
Anschriftstyp
Code: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Ort
Lennestadt
Fachdaten Register
Mitteilungsart
Code: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist errichtet am 18. Januar 2016.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 5 ff. d.A.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 21. März 2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Danach wurde die Satzung durch Vorstandsbeschluss vom 20.04.2018 in § 9 (Stufenabteilungen und Ehemaligenabteilung) erneut geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 18 ff. d. A.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 17. Dezember 2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Organe), § 8 (Delegiertenversammlung), § 9 (Stufenabteilungen & Ehemaliegenabteilung), § 10 (Vorstand), § 15 (Satzungsänderung) und § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Eintragung laufende Nr. 3 hinsichtlich des besonderen Vertreters von Amts wegen ergänzt.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Berichtigung des Wirkungskreises aufgrund Schreibfehler von Amts wegen erfolgt.
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden (2.) Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Kassierer ist berechtigt, Zahlungen zulasten des Vereins bis zu einer Höhe von 500,00 EUR im Einzelfall zu leisten. Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes ausbezahlt werden.
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur 2023 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich.
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur 2024 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich.
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Ehemalige zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich.
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur 2025 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich.