Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Referenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellverteretende Vorsitzende, vertreten.